Brexit & Onlinehandel: Was ist bei einem Austritt zu beachten?

Brexit Onlinehandel TippsUpdate zum Brexit – Stand 04. Januar 2021

Da das Vereinigte Königreich ab dem 01. Januar 2021 zu einem Drittland wird, ist eine Lieferung als innergemeinschaftlicher Erwerb nicht mehr möglich. Es gelten jedoch Sonderregelungen beim Verkauf über den eigenen Webshop oder über Online Marktplätze.

1. Versandadresse in Amazon

Zur Unterstützung der Anforderung aus der neuen Umsatzsteuerverordnung hat Amazon kurzfristig Änderungen vorgenommen, um die tatsächliche Versandadresse zu bestimmen, wenn Sie den Versand bestätigen. Bei Amazon finden Sie ab sofort das Feld “Versandadresse” als zusätzliches Feld. Sie müssen bei der Versandbestätigung die tatsächliche “Versandadresse” eingeben. Wenn Sie dieses Feld leer lassen, verwendet Amazon die Standard-Versandadresse.

Die Standard-Versandadresse wird von Amazon basierend auf den folgenden Kriterien festgelegt:

  • Die Adresse, die in Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde, wird als Standard-Versandadresse verwendet.
  • Wenn Sie unter Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung keine Standard-Versandadresse angegeben haben, verwendet Amazon in Ihren Versandeinstellungen zum Zeitpunkt der Bestellung die voreingestellte “Versandadresse”.
  • Wenn Amazon in den Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung oder in den Versandeinstellungen keine Standard-Versandadresse finden kann, verwendet Amazon Ihre Geschäftsadresse.

1.1 Synchronisation Versandadresse von reybex zu Amazon

Nach der erfolgten Bearbeitung des Amazon-Kundenauftrags und Versand aus Ihrem eigenen Lager, erfolgt die Synchronisation der Versanddaten inkl. Versandadresse von reybex zu Amazon in das zusätzliche Feld wie folgt:

  1. Prüfung und Übermittlung der Adresse des Lagerorts im Auftrag
  2. Ist keine Adresse am Lagerort hinterlegt, wird die Adresse aus den Unternehmenseinstellungen zu Amazon synchronisiert

Lagerort Adresse pflegen: Prüftabellen / Lager/Logistik / Lager – bearbeiten

Adresse Unternehmenseinstellungen: System / Unternehmen

2. Steuerregelungen beim Versand nach Großbritannien

2.1 Webshop

Bei einem Verkauf aus dem Webshop von DE nach GB mit einem Wert < 135 £ netto:

  • steuerliche Registrierung in GB erforderlich für Umsatzsteuer-ID GB
  • Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer-ID GB und
  • Rechnungsstellung mit Steuerschlüssel GB (derzeit 5% und 20%)

Bei einem Verkauf aus dem Webshop von DE nach GB mit einem Wert > 135 £ netto:

  • keine steuerliche Registrierung erforderlich (wenn Versteuerung über Logistiker)
  • Beachtung Incoterms wegen Weiterberechnung Steuern an Käufer
  • Rechnungsstellung mit Einfuhrumsatzsteuer GB = Rechnung netto (Steuersatz Drittland)

Einstellungen in reybex

  1. Bitte erstellen Sie einen Steuersatz Drittland mit 0% (wenn nicht bereits vorhanden)
  2. Bitte erstellen Sie einen Steuersatz für GB (derzeit 5% ermäßigter Steuersatz und 20% Normalsatz)
  3. Bitte erstellen Sie in den Prüftabellen / Vertrieb / Steuerregeln eine entsprechende Regel für Grossbritannien.

Hinweise zu den Einstellungen:

  • Es erfolgt derzeit keine automatisierte Berücksichtigung der Bestellwertgrenzen durch reybex.

Sollten Sie Unterstützung bei den Einstellungen in reybex benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

2.2 Online Marktplätze Amazon / eBay

Ab dem 1. Januar 2021 sind Online Marktplätze dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für Verkäufe in das Vereinigte Königreich von ausländischen Verkäufern zu erheben und einzuziehen. Hiermit soll die von der Regierung des Vereinigten Königreichs angekündigte neue Umsatzsteuerverordnung eingehalten werden.

Bei einem Verkauf von DE nach GB über Amazon und eBay mit einem Wert < 135 £:

  • keine steuerliche Registrierung erforderlich (da Versteuerung von Marktplatz)
  • keine Steuerangabe (Rechnungsstellung erfolgt netto)
  • eBay und Amazon zahlen die Steuer und berechnen diese an den Käufer weiter
  • Bitte mit eBay und Amazon klären: wahrscheinlich kein Rechnungsversand an Endkunden durch reybex, sondern Rechnungsstellung nur noch durch Marktplatz.

Bei einem Verkauf von DE nach GB über Amazon und eBay mit einem Wert > 135 £:

  • Einfuhrumsatzsteuer GB
  • keine steuerliche Registrierung erforderlich (wenn Versteuerung über Logistiker)
  • Bitte mit eBay und Amazon klären: Durch wen erfolgt die Rechnungsstellung mit Einfuhrumsatzsteuer GB.

Einstellungen in reybex

  1. Bitte erstellen Sie einen Steuersatz Drittland mit 0% (wenn nicht bereits vorhanden)
  2. Bitte erstellen Sie in den Prüftabellen / Vertrieb / Steuerregeln eine entsprechende Regel für Grossbritannien..

Sollten Sie Unterstützung bei den Einstellungen in reybex benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

3. Allgemeine Hinweise

Wenn Sie an Kunden im Vereinigten Königreich versenden und von den neuen Steuerverordnungen betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass Sie diese Funktionen ab dem 1. Januar 2021 nutzen können.

Update zum Brexit – Stand 03. Februar 2020

Nach zahlreichen Anläufen wurde der Brexit nun Ende Januar 2020 vollzogen. Am 29. Januar 2020 hat das Parlament der Europäischen Union dem Austrittsabkommen (Brexit) zugestimmt. Es wird vorerst keinen harten Brexit geben sondern eine Übergangsphase vom 31.01.2020 bis zum 31.12.2020. In dieser Übergangsphase werden relevante Themen neu geregelt und die Vereinbarungen zu einem geregelten Brexit ausgehandelt. Onlinehändler können in dieser Zeit weiter wie gewohnt in das Vereinigte Königreich verkaufen. Ab 2021 wird es dann natürlich einige Neuerungen in den Handelsbeziehungen mit dem Vereinigtem Königreich geben. Welche das genau sind und was für Auswirkungen diese haben werden, ist derzeit noch nicht genau geklärt. Wir werden Sie natürlich weiterhin informieren.
Amazon empfiehlt seinen Kunden derzeit eine Standardabdeckung des Lagerbestands von vier bis acht Wochen. Grund: Es kann an den Grenzen zu Verzögerungen kommen, wenn bis zum 31.12.2020 kein Handelsabkommen mit der EU vereinbart wurde.

Aktuelle Informationen der britischen Regierung zum Brexit finden Sie hier.

Empfehlungen von Amazon zum Brexit finden Sie hier.

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Wann sind Sie als Händler vom Brexit betroffen:

– Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen nach Großbritannien verkaufen.
– Wenn Sie Ware durch das Vereinigte Königreich befördern.
– Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in Großbritannien kaufen.

Was kann Sie als Onlinehändler und Ihre UK Kunden nach dem Brexit erwarten? Die Brexit Checkliste für Onlinehändler:

Zölle & Zollanmeldungen

Definieren Sie einen Prozess für die Zollanmeldungen. Über das Zoll Portal www.zoll-portal.de können Sie online bequem EORI-Nummern einrichten. Für Waren mit anfallender Verbrauchssteuer müssen zusätzlich britische EMSC beantragt werden. (EORI Nummern sollen die automatische Zollabfertigung erleichtern.)

EU-Mehrwertsteuer

Die innerhalb der EU harmonisierte Mehrwertsteuer Regelung für Waren und Dienstleistungen fällt nach dem Austritt von Großbritannien weg. Die Lieferungen an Privatpersonen werden als Ausfuhrlieferungen gesehen. Nach dem Brexit gelten die EU-Vorschriften für die grenzüberschreitende Erbringung aus Drittländern.

Achtung bei Verstößen gegen die Einfuhrumsatzsteuerregelungen

Damit Waren rechtzeitig zugestellt und keine Strafen berechnet werden, sollten Sie die Einfuhr Umsatzsteuerregelungen beachten. Die Einfuhrumsatzsteuernummer kann beim HMRC, der britischen Steuerbehörde beantragt werden.

Verbote und Beschränkungen

Prüfen Sie, ob Sie genehmigungspflichtige Waren vertreiben. Die notwendigen Genehmigungen müssen bei den zuständigen Behörden in Großbritannien erneut eingeholt werden.

Limited als Rechtsform

In der Vergangenheit wurde die britische “Limited” gerne bei kleinen Unternehmen als Rechtsform genutzt. Der Grund: geringe Gründungskosten & Gründungsdauer im Vergleich zur deutschen GmbH. Da Großbritannien ein Mitgliedsland der EU war, konnte man den Verwaltungssitz der Firma nach Deutschland verlegen. Nach dem Austritt aus der EU werden Limiteds in Deutschland nicht mehr anerkannt und wie eine OHG oder GbR behandelt. Somit haften Unternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Für einen nahtlosen Übergang der Geschäftsbeziehungen kann eine Limited mit einer „Verschmelzung“ in eine GmbH umgewandelt werden. Die Anforderungen einer GmbH: Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR zzgl. Gebühren für Handelsregistereintragungen & Notare.

Geoblocking Brexit

Können britische Unternehmen nach dem Austritt der EU deutsche Verbraucher beim Online-Shopping geoblocken?
Die Geoblocking-Verordnung verbietet es Shopbetreibern aus der EU, Kunden mit einer anderen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Unternehmenssitzes zu diskriminieren. Das gilt ebenfalls für Online-Händler aus Drittländern, die ihre Waren in die Europäische Union verkaufen. Deutsche Verbraucher dürfen weiterhin in Großbritannien online einkaufen.

Beim Online-Shopping in einem Shop in Großbritannien

Wenn britische Händler regelmäßig nach Deutschland liefern und den Verkauf auch mit einer deutschen Webseite dorthin ausrichten, gilt deutsches Recht. Es wird keine Änderung nach dem Brexit geben. So kann der Kunde weiterhin vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. 

Wenn deutsche Kunden über eine Internetseite in englischer Sprache einkaufen, die nicht auf Kunden aus dem Ausland ausgerichtet ist, gilt in der Regel das britische Recht. Da das Widerrufsrecht jedoch EU-weit geregelt ist, kann es hierzu Änderungen geben.

SEPA-Zahlungen

Da sich SEPA nicht nur auf Euro-Länder beschränkt, sondern auch außerhalb der Euro-Zone mit nationalen Zahlungssystemen arbeitet, wird sich an SEPA Zahlungen nichts ändern. Ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem gemeinsamen Zahlungssystem ist eher unwahrscheinlich, da dies den Handel mit den EU-Mitgliedstaaten deutlich erschweren würde.

Lieferzeiten

Die britische Regierung weist darauf hin, dass ein “No Deal“-Brexit Verzögerungen des Warenverkehrs mit sich bringen kann. Die Zollabwicklung und Zollformalitäten können etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Fazit für den Onlinehandel

Shopping Produkte aus Großbritannien werden deutlich teurer, die Abwicklung wird bürokratischer, Versandkosten und Lieferzeiten können sich erhöhen.

Weitere Informationen  & Quellen zum Thema:

Zoll-Leitfaden für Unternehmen >

Sollte es einen No-Deal Brexit ohne Abkommen geben, stellt die britische Regierung einige Informationen bereit >

Amazon Informationen zum Brexit >

Ebay Informationen zum Brexit >

Weitere Informationen finden Sie in der Checkliste der Europäischen Kommission >

reybex_Das echt Cloud ERP System