“Digital Jetzt” – Alles, was Sie über die Förderung zur Digitalisierung von KMUs wissen müssen

Deutschland hat in Sachen Digitalisierung einiges nachzuholen. Daher haben kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) seit dem 7. September 2020 die Möglichkeit, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen zu erhalten. Ziel ist es, digitale Technologien in Unternehmen voranzutreiben und Mitarbeiter in diesem Zusammenhang durch den Erwerb von digitalen Kompetenzen zu qualifizieren. Denn: Digitalisierung ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Update März 2021:

Das Förderprogramm wird vielfach kritisiert. Zu Beginn war die Registrierung von Unternehmen bei dem Förderportal nur für kurze Zeit möglich, sodass viele Unternehmen nicht die Gelegenheit hatten, sich zu registrieren. Außerdem kam es vermehrt zu Abbrüchen beim Registrierungsverfahren, da die Nachfrage sehr groß war. Auch der geringe Anteil an zugewiesenen Fördersummen für den Einzelhandel, der von der Coronakrise besonders betroffen ist, wird negativ angemerkt. Lediglich 139 von 1006 Anträgen sind dem Einzelhandel zuzuordnen. Der wohl größte Kritikpunkt: Bisher sind noch keine Gelder ausbezahlt worden. Nun wurde das Registrierungsverfahren im Förderportal angepasst. Die Registrierung kann nun zu jeder Zeit durchgeführt werden. Jeweils zum 15. eines jeden Monats werden die verfügbaren Mittel mithilfe einer Software per Losverfahren vergeben. Für die nächste Ziehung am 15. April ist ein Förderbudget von 7 Mio € angesetzt. Das Förderprogramm läuft laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis Ende 2023.

  1. Was beinhaltet die Förderung?
  2. Wie hoch ist die Förderung?
  3. Wer hat einen Anspruch auf Förderung?
  4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  5. Tipps für die Antragstellung

Was beinhaltet die Förderung?

KMU und Handwerker haben die Möglichkeit, Zuschüsse von bis zu 70% für Investition zu erhalten. Dabei werden zwei unterschiedliche Module angeboten:

  1. Investitionen in digitale Technologien: Hierbei geht es um die Anschaffung von neuer Hard- und Software, welche zur Förderung der internen und externen Vernetzung Ihres Unternehmens beitragen soll. Beispiele hierfür sind Investitionen in KI oder Cloud-Anwendungen wie reybex.
  2. Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter: Hierbei sollen digitale Kompetenzen durch Weiterbildungsmaßnahmen direkt im Unternehmen aufgebaut werden. Diese können beispielsweise Datenschutz oder digitale Strategien zum Thema haben.

Tipp: Sie können sich für ein Modul entscheiden oder aber Förderungen für beide Module beantrage. Diese müssen nicht zwangsläufig miteinander zusammenhängen.

Wie hoch ist die Förderung?

Grundsätzlich erhalten KMUs Zuschüsse in Form von einer anteiligen Finanzierung. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Wer bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag stellt, kann folgende Zuschüsse erhalten:

  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: maximal 50 %
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter: maximal 45 %
  • Unternehmen bis 499 Mitarbeiter: maximal 40 %

Hinzu kommen eventuelle Bonusprozentpunkte. Dadurch sind Förderquoten bis zu 70 % möglich.

Für Unternehmen, die ab dem 01. Juli 2021 einen Antrag auf Förderung stellen, gelten folgende Regelungen:

  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: maximal 40 %
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter: maximal 35 %
  • Unternehmen bis 499 Mitarbeiter: maximal 30%

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme liegt bei Modul 1 bei 17.000 €. Dies gilt auch bei einer Kombination aus Modul 1 und 2. Für das Modul 2 gilt die Untergrenze i.H.v. 3.000 €.

Die Obergrenze für die Fördersumme liegt für Einzelunternehmen bei 50.000 €. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken liegt die Obergrenze bei 100.000 €.

Wer hat einen Anspruch auf Förderung?

Einen Antrag können mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit 3 bis 499 Mitarbeitern stellen, die Investitionen im Bereich Digitalisierung planen. Ein Antrag kann ab dem 07.September 2020 bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen für die normale Förderquote

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen einen Digitalisierungsplan entwickeln. Dieser muss folgende Punkte beinhalten:

  • eine Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
  • Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • aktueller Stand der Digitalisierung im Unternehmen
  • Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • Darstellung, z.B. wie die Organisation im Unternehmen effizienter werden kann, wie das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen kann, wie das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell entwickelt und seine Marktposition stärkt

Außerdem müssen dem Antrag das Antragsformular, eine De-Minimis-Erklärung und Beispielangebote für Investitionen beigelegt werden.

Zudem gelten die folgenden Bedingungen:

  • Die Betriebsstätte oder Niederlassung, in der die Investition getätigt werden soll, muss in Deutschland liegen.
  • Das Investitionsvorhaben darf bei Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung stattfinden.
  • Es muss ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erbracht werden.

Voraussetzungen für die erhöhte Förderquote

Eine erhöhte Förderquote erhalten Unternehmen, die

  • in strukturschwachen Regionen ansässig sind (+ 10 Prozentpunkte)
  • in eigene IT-Sicherheit/ Datenschutz investieren (+ 5 Prozentpunkte)
  • innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle erschließen (+ 5 Prozentpunkte)

Insgesamt bedeutet das somit eine maximale Förderquote i.H.v. 70 %.

Tipps für die Antragstellung

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und, ob ggf. eine Kombination aus Modul 1 und 2 für Sie sinnvoll ist.
Entwickeln Sie einen Digitalisierungsplan.
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor der Realisierung Ihres Digitalisierungsvorhabens, am besten bis zum 30. Juni 2021. Dann erhalten Sie eine höhere Förderung
Prüfen Sie auch, ob Sie die Voraussetzungen für eine erhöhte Förderung erfüllen.

Hier können Sie noch einmal alle Richtlinien zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachlesen.

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