Alles, was Sie über die Kassensicherungsverordnung KassenSichV 2020 wissen müssen

Update September 2020 zu reybex & TSE

Alle Länder bis auf Bremen haben beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten einen Aufschub bis zum 31. März 2021 für die technische Umstellung der Kassensysteme zu gewähren. Grund dafür sind die erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie. Bis Ende September 2020 müssen allerdings erste Schritte zur Aufrüstung in die Wege geleitet worden sein.

Unsere Kassensoftware wird rechtzeitig zum 1.10.2020 über eine TSE-Schnittstelle verfügen. Unser Partner fiskaly aus Österreich verschlüsselt seine Daten komplett in der Cloud. Alle 3 Punkte der Kassensicherungsverordnung werden garantiert:
– Verschlüsselungstechnik
– Export nach DSFinVK
– Belegarchivierung

Update März 2020 zu den aktuellen Fristen
Seit Beginn 2020 ist die Belegausgabepflicht verpflichtend, deswegen erhalten Sie nun auch beim Bäcker eine Quittung. Weitere Fristen:

30. September 2020:
Bis zum 30.09.2020 muss Ihre Kasse mit einer TSE ausgerüstet sein und die Kassenmeldepflicht tritt in Kraft. Da sich alle am Markt erhältlichen TSE-Lösungen noch im Zertifizierungsprozess des BSI befinden, gilt vorerst die Nichtbeanstandungsregelung. Aus diesem Grund wurde der verpflichtende Einsatz zunächst verschoben, um den Kassenherstellern ausreichend Vorlaufzeit für die Implementierung der TSE-Lösungen zu geben.

31. Dezember 2022:
Die gesonderte Übergangsfrist läuft bis zum 31.12.2022 für Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und die Anforderungen der GoBD erfüllen, technisch aber nicht mit einer TSE aufrüstbar sind.

Neues Kassengesetz 2020 Multi-Channel

KassenSichV

  1. Was ist die Kassensicherungsverordnung 2020
  2. Die Bestandteile der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  3. BSI-Zertifizierung
  4. Die Belegausgabepflicht
  5. Die Kassenmeldepflicht
  6. Die Übergangsfrist
  7. Welche Kassen-Systeme sind für den Multi-Channel-Handel geeignet?

Was ist die Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums zur Verhinderung der Manipulation an Registrierkassen. Das Gesetz wurde am 26.09.2017 festgelegt. Ab dem 01.01.2020 müssen demnach alle Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Transaktionen werden auf einem internen Speicher der Kasse gespeichert und liefern einen Code an die Kasse zurück. Der Code wird auf jeden Verkaufsbeleg gedruckt. Die Daten können nicht verändert werden und sind für das Finanzamt leicht exportierbar. Alternativ können die Daten auch sicher in der Cloud aufbewahrt werden. Diese Verschärfung soll noch stärker gegen Kassenmanipulationen wirken.

Aktuell sieht es jedoch so aus, als könnte der Termin am 01.01.2020 nicht gehalten werden, da noch kein TSE Hersteller den BSI Prozess erfolgreich durchlaufen hat. Sobald es neue Informationen vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) gibt, informieren wir Sie darüber.

Die Bestandteile der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

  • Das Sicherheitsmodul
  • Das Speichermedium
  • Die einheitliche digitale Schnittstelle

Ein Kassenhersteller oder Kassensoftware-Hersteller muss eine technische Sicherheitseinrichtung nicht unbedingt selbst entwickeln und zertifizieren, sondern kann eine am Markt verfügbare technische Sicherheitseinrichtung in das Kassensystem integrieren. Durch die einheitliche digitale Schnittstelle der technischen Sicherheitseinrichtung soll auch die Integration vereinfacht werden. Insbesondere sind für die digitale Schnittstelle keine besonderen Anforderungen an die physikalische Schnittstelle geplant, sodass übliche Standardschnittstellen, wie zum Beispiel USB, Ethernet, SD-Karten, etc., zum Einsatz kommen können.

BSI-Zertifizierung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Aufgabe, die Zertifizierung durchzuführen. Die Zertifizierungspflicht beschränkt sich auf die technische Sicherheitseinrichtung. Laut der DFKA e.V. durchlaufen derzeit zwei TSE-Anbieter das Zertifizierungsverfahren des BSI und haben eine Verfügbarkeit für das vierte Quartal 2019 angekündigt. Eine Zertifizierung der Kasse (oder Kassensoftware) selbst ist nicht vorgesehen. Hierdurch soll eine weitgehend flexible Integration in bestehende Kassensysteme ermöglicht werden.

Wir stehen mit dem BSI- und den TSE-Anbietern in Kontakt und informieren Sie über Neuigkeiten zum Thema.

Die Belegausgabepflicht

Mit dem Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung am 01.01.2020 gilt ebenfalls die Belegausgabepflicht. Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen muss dem Kunden unmittelbar nach dem Einkauf ein Beleg zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beleg kann in Papierform oder auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Informationen muss der Beleg / die Quittung enthalten:

  1. Name und Anschrift des Unternehmens
  2. Datum und Zeitpunkt der Ausstellung des Belegs
  3. Art und Menge der erworbenen Gegenstände oder Leistungen
  4. Transaktionsnummer / Rechnungsnummer
  5. Summen aller Steuersätze inkl. des enthaltenen Steuerbetrags
  6. Die Seriennummer des Sicherheitsmoduls und des elektronischen Aufzeichnungssystems.

Die Kassenmeldepflicht

Ab dem 01.01.2020 besteht zusätzlich eine Kassenmeldepflicht (Gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme in § 146a Abs. 4 AO). Sie müssen das Finanzamt auf dem Postweg darüber informieren, mit welchem Kassensystem und mit welchen Geräten gearbeitet wird.
Kassen, die Sie bereits nutzen, müssen bis spätestens 31.01.2020 beim Finanzamt gemeldet werden. Jede Kasse muss jeder Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen sein.

Vorlage für die Kassenmeldung / Kassenmeldepflicht beim Finanzamt:

  1. Steuerpflichtiger
  2. Steuernummer
  3. Zertifizierungs-ID der BSI (inkl. Seriennummer der TSE)
  4. Verwendungsart des elektronischen Kassensystems
  5. Anzahl der Kassen nach Betriebsstätte und Einsatzort
  6. Seriennummer des Kassen-Herstellers (nicht TSE)
  7. Anschaffungsdatum oder Datum des Leasingbeginns oder Leihvertrags
  8. ggfs. Mitteilung über eine Außerbetriebnahme eines Kassensystems,
    sollte eine Kasse abhanden kommen, muss dies ebenfalls mitgeteilt werden

Sollten Sie Ihre Kassen nicht beim Finanzamt melden, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.

reybex wird Sie gerne jederzeit bei der Anmeldung Ihrer reybex Kasse unterstützen und Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen.

Die Übergangsfrist

Registrierkassen, die

  • zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft wurden und
  • die GoBD-Anforderungen erfüllen, aber
  • nicht aufrüstbar sind

dürfen weiter bis zum 31.12.2022 genutzt werden.

Welche Kassen-Systeme sind für den Multi-Channel-Handel geeignet?

Vor allem für Betreiber, die mehrere Vertriebskanäle haben, wie z.B. einen Online-Shop, mehrere Marktplätze und ein stationäres Geschäft, ist es wichtig, einen Überblick über die Bestände der unterschiedlichen Lager zu haben. Eine Kasse aus der Cloud mit direktem Zugriff auf das Warenwirtschaftssystem eignet sich hier besonders.

Kasse aus der Cloud

Eine App oder webbasierte Kasse aus der Cloud ist ein elektronisches Kassensystem. Die Kasse ist plattformunabhängig, kann über ein Smartphone, iPad, Tablet, Notebook oder PC bedient werden und benötigt regelmäßig eine Internetverbindung, um alle Daten zu synchronisieren. Die Software des Kassensystems wird direkt aus dem Internet bezogen und die für das Finanzamt relevanten Daten werden in der Cloud gespeichert.

Vorteile einer Kasse aus der Cloud:

  • Cloudbasierte Kassensysteme sind flexibel einsetzbar.
  • Die Daten und Vorgänge sind leicht von überall abrufbar.
  • Kameras von Tablets und Smartphones können als Barcode-Scanner eingesetzt werden.
  • Externe Kartenlesegeräte können leicht z.B. via Bluetooth verbunden werden.

Gerade für den Multi-Channel Betrieb eignet sich eine mit dem ERP / Warenwirtschaftssystem integrierte reybex Kasse, da diese automatisch auf die aktuellen Bestände zugreift bzw. die Ware bei einem Verkauf direkt aus dem Lager ausbucht.

Geschlossene Kassensysteme

Die Kassensoftware ist speziell auf die jeweilige Kassenhardware zugeschnitten. Sowohl Hardware, als auch Software können nicht ohne weiteres ausgetauscht werden.

Vorteile:

  • Hohe Daten- und Ausfallsicherheit

Nachteile:

  • Hohe Anschaffungskosten
  • Oft nicht flexibel
  • Keine Verbindung zum Warenwirtschaftssystem

Offene Kassensysteme

Offene Kassensysteme werden häufig auch PC Kassen genannt. Sie bestehen aus einer Kassenhardware und einer Kassensoftware. Barcodescanner, Kassenschublade, Kassentastatur, Kundenanzeige und Software sind unabhängig voneinander.

Die Vorteile elektronischer Kassensysteme

  • Zeitnahe Updates
  • Zukunftssicher
    Elektronische Kassensysteme sind flexibel und lassen sich leicht an neue Gesetzesänderungen anpassen.
  • Rechtssicherheit
    Nach Inkrafttreten der KassenSichV geht das Finanzamt davon aus, dass die Kassenaufzeichnungen stimmen. Der Nachweis, dass die Aufzeichnungen stimmen fällt weg.

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