Doppelte Buchführung einfach erklärt

  1. Was bedeutet doppelte Buchführung? 
  2. Vorteile der doppelten Buchführung 
  3. Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? 
  4. Grundlage der doppelten Buchführung: Die Bilanz 
  5. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 
  6. Mit reybex erleichtern Sie Ihre Buchhaltung 

Was bedeutet doppelte Buchführung?

Die doppelte Buchführung wird auch Doppik genannt und ist eine Methodik aus der Buchhaltung, bei der Geschäftsvorfälle zweimal erfasst werden, einmal auf dem Konto und einem auf dem Gegenkonto. Sie ist die Basis für die Gewinnermittlung eines buchführungspflichtigen Unternehmens durch Aufstellen von Bilanz und GUV. Dies wird auch zweiteiliger Jahresabschluss genannt.

Vorteile der doppelten Buchführung

Die einfache Buchführung zeigt lediglich an, ob im Unternehmen Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden. Die doppelte Buchführung hingegen bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sie wissen zu jeder Zeit, wie viel Geld Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht und kennen den Wert Ihrer Vorräte.
  • Auf Grundlage der doppelten Buchführung können weitere Kennzahlen, wie z.B. Cashflow und Liquidität abgeleitet werden, mit denen der Erfolg Ihres Unternehmens gemessen werden kann.
  • Die Anteile an Eigen- und Fremdkapital sind ersichtlich.
  • Die Buchhaltung ist übersichtlich und nachvollziehbar.
  • Sie können selbst Ihre Zahlen überprüfen, da der Kontostand Ihrer Bank bzw. Ihrer Kasse dem Saldo entsprechen muss.

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Die gesetzliche Grundlage für die doppelte Buchführung bilden das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, ist in § 242 Abs. 3 HGB wiederzufinden. Demnach sind alle Kaufleute nach § 1 – 6 HGB ( Ist-, Kann-, Fiktiv-, Schein- und Formkaufleute) und gewerbliche Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 600.000 € oder einem Jahresgewinn von über 60.000 € zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Für alle übrigen Unternehmer, wie Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da die doppelte Buchführung jedoch viel größere Einblicke in die Zahlen des Unternehmens gewährt, kann sie sich unter Umständen auch für die befreiten Unternehmer lohnen.

Grundlage der doppelten Buchführung: Die Bilanz

Die Bilanz bildet die Basis für die doppelte Buchführung. Diese wird am Jahresanfang und -ende aufgestellt, um die aktuellen Finanzen des Unternehmens darzustellen. Die Bilanz ist grundsätzlich in Aktiv – und Passivseite unterteilt. Die Aktivseite stellt die Vermögensverwendung dar und bildet die linke Seite der Bilanz. Die Passivseite zeigt die Vermögensherkunft an und bildet die rechte Seite der Bilanz. Für Buchungen gilt der Grundsatz: Soll an Haben.

Bilanz

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Bestandskonten: Aktiv- und Passivkonten

Aktivkonten sind unterteilt in:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • aktive latente Steuern
  • aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung

Zum Anlagevermögen zählen beispielsweise Grundstücke, Gebäude und Finanzanlagen. Dies sind Anschaffungen, die dem Unternehmen langfristig einen Nutzen bieten sollen. Das Umlaufvermögen umfasst z.B. die Kasse, das Bankkonto, Vorräte und Forderungen.

Für Aktivkonten gilt: Zahlungszuflüsse werden im Soll gebucht, Zahlungsabflüsse im Haben.

Passivkonten sind unterteilt in:

  • Eigenkapital
  • Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Dabei stellt das Eigenkapital jenes Kapital dar, welches der Unternehmer selbst zur Gründung seines Unternehmens aufgewendet hat. Zu den Verbindlichkeiten gehört beispielsweise auch das Fremdkapital, welches der Unternehmer von Banken oder Investoren bereitgestellt bekommt. Verbindlichkeiten müssen innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden.

Für Passivkonten gilt: Zahlungszuflüsse werden im Haben gebucht, Zahlungsabflüsse im Soll.

Bestandskonten haben zum Anfang des Jahres immer einen Anfangsbestand in Form des Schlussbestandes des Vorjahres. Buchungen zwischen Bestandskonten haben keinen Einfluss auf den Gewinn.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV gehört zur Bilanz. Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapital-Kontos. Sinn der GuV ist es, Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen und damit den Erfolg des Unternehmens darzustellen. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, macht das Unternehmen Gewinne, sind die Aufwendungen größer als die Erträge, macht es Verluste. Da das Eigenkapital-Konto ein Passivkonto ist und damit auch die GuV, werden Erträge (Zahlungszuflüsse) im Haben gebucht und Aufwendungen (Zahlungsabflüsse) im Soll. Am Jahresende wird der Gewinn/ Verlust auf das Eigenkapital-Konto gebucht.

Erfolgskonten: Aufwands- und Ertragskonten

Aufwandskonten sind gegliedert in:

  • Personalkosten
  • Abschreibungen
  • Raum- und Mietkosten
  • Aufwendungen für Strom, Wasser und Gas
  • Büromaterial
  • Werbekosten
  • Fahrzeugkosten
  • Bewirtungskosten
  • usw.

Aufwendungen stehen dem Unternehmen nicht langfristig zur Verfügung und müssen daher immer wieder getätigt werden, um Produkte zu fertigen, bzw. Dienstleistungen anzubieten.

Ertragskonten sind gegliedert in:

  • Umsatzerlöse
  • Zinserträge
  • Mieterträge
  • Werbeeinnahmen
  • Spenden
  • usw.

Erträge werden dazu verwendet Verbindlichkeiten bzw. Fremdkapital zurückzuzahlen, da sind im Gegensatz zu Eigen- und Fremdkapital dem Unternehmen gehören.

Im Gegensatz zu Bestandskonten haben Erfolgskonten keinen Anfangsbestand. Sie erhöhen oder senken den Gewinn.

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