Cookie UrteilEuGH Urteil – Cookies nur noch mit Einwilligung

Was ist ein Cookie?

Ein Cookie erleichtert das Surfen im Internet. Logindaten und Surfgewohnheiten werden gespeichert. Er enthält verschiedenen Parameter wie z.B. Wert, Ablaufdatum, Pfad etc.

Es gibt Session Cookies, diese speichern Logindaten. Beim Schließen oder Abmelden auf der Seite werden Session Cookies, die vor allem auch beim Online-Banking genutzt werden, wieder gelöscht.

Durch Tracking Cookies wird personalisierte Werbung angezeigt oder Webseiten mit Hilfe der erhaltenen Informationen optimiert.

Was ändert sich: Cookies nur noch mit Einwilligung?

Seit dem 01.10.2019 ist das Setzen von Cookies bei Nutzern nur noch nach vorheriger Einwilligung erlaubt. Wer weiterhin lieber Werbung angezeigt bekommen möchte, die interessant ist, sollte die Einwilligung mit einem aktiven Klick erteilen.

Da die Weiternutzung einer Webseite ohne aktive Cookie Zustimmung keine klare Einwilligung darstellt, dürfen ohne Einwilligung keine Cookies mehr gesetzt werden. Nicht mehr erlaubt: „Wir nutzen Cookies – wenn du die Webseite weiter nutzt, erklärst Du dich mit der Cookie-Nutzung einverstanden”.

Warum gab es ein neues Urteil?

In dem Urteil geht es um ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49 aus Deutschland. Auf der Gewinnspiel Anmeldeseite gab es ein Kästchen mit einem vorausgewähltem Häkchen. Somit lag die Zustimmung für das Setzen der Cookies automatisch vor. Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband klagte dagegen und gewann am 01.10.2019 vor Gericht.

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