Umsatzsteuervoranmeldung: Wichtige Informationen und Fristen

  1. Umsatzsteuervoranmeldung – Was ist das?
  2. Wer ist zu einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet?
  3. Wie kann man die Umsatzsteuer anmelden?
  4. Wie läuft die Umsatzsteuervoranmeldung ab?
  5. Fristen und Grenzen

Umsatzsteuervoranmeldung – Was ist das?

Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt und wird auf den erzielten Umsatz eines Unternehmens erhoben. Grundsätzlich liegt diese in Deutschland bei 19% bzw. 7%. Momentan gelten jedoch gesonderte Regelungen. Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag.

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein digitales Formular, welches auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt wird. Es dient dazu, dem Finanzamt die monatlich oder vierteljährlich angefallene Umsatzsteuer mitzuteilen und letztendlich an dieses zu zahlen. So sollen Zahlungsausfälle vermieden werden.

Wer ist zu einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer anzumelden. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmen, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr maximal 22.000 € betrug und im laufenden Kalenderjahr maximal 50.000 € betragen wird. Diese Regelung findet sich in §19 UStG. Macht man von der Befreiung Gebrauch, entfällt zwar der bürokratische Aufwand, jedoch kann auch die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden. Die Höhe Steuerschuld des Unternehmens bestimmt, welcher Voranmeldezeitraum gilt.

Wie kann man die Umsatzsteuer anmelden?

Seit dem 01.01.2015 ist gesetzlich vorgeschrieben, die Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu übermitteln.

Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER

In den meisten Fällen wird für die Umsatzsteuervoranmeldung die ELSTER Software verwendet. Das Programm und die einzelnen Schritte sind auch für Laien selbsterklärend. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Daten der Vorjahre im System bestehen bleiben. So wird die Steuerlast bzw. eine Nachzahlung automatisch angezeigt. Ein weiterer Pluspunkt ist die Plausibilitätsprüfung durch die Software.

Umsatzsteuervoranmeldung mit reybex

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist jedoch auch mit einer Software wie reybex möglich. reybex bietet Ihnen mit der integrierten Finanzbuchhaltung eine Schnittstelle zu ELSTER, sodass Sie Ihre Auswertungen direkt aus dem System an die Finanzbehörde übermitteln können. Sie erhalten eine Aufstellung über alle unternehmerischen Umsätze, alle Geschäftsvorfälle werden unveränderlich verbucht. Mehr Informationen zu der reybex Finanzbuchhaltung erhalten Sie hier.

Wie läuft die Umsatzsteuervoranmeldung ab?

Im ersten Schritt müssen sich Unternehmer für das Zertifikat registrieren. Hierzu muss der Unternehmer sich mit seiner Steuernummer und der Identifikationsnummer über ELSTER anmelden. War die Registrierung erfolgreich, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Zwei Wochen später wird Ihnen per Post ein Code zur Authentifizierung zugestellt.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung muss angegeben werden, wie viel Umsatzsteuer das Unternehmer erwirtschaftet hat und wie viel Vorsteuer gezahlt wurde. Die Vorsteuer wird dem Unternehmer dann vom Finanzamt erstattet. Die erhaltene Umsatzsteuer muss jedoch abgeführt werden. Berechnet man die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer, erhält man die Umsatzsteuerzahllast.

Fristen und Grenzen

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist je nach Höhe der Steuerschuld an bestimmte Fristen gebunden. In der Regel muss diese am 10. Tag nach dem entsprechenden Anmeldezeitraum eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Fristverlängerung um einen Monat genehmigt werden. Ist der 10. des Monats ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, muss die Übermittlung bis zum Ablauf des nächsten Werktags stattfinden. Eine verspätete Abgabe kann zu Säumniszuschlägen führen, die zusätzlich zu der Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden müssen. In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Fristen zur Umsatzsteuervoranmeldung zusammengestellt: