Förderung für stationäre Einzelhändler – NRW Digitalzuschuss Handel

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Förderung

Der Digitalisierungsbedarf des stationären Einzelhandels ist weiterhin groß, auch wenn bereits viele Einzelhändler aufgrund der Pandemie neben Ihrem stationären Handel weitere digitale Vertriebswege erschlossen haben. Daher bietet das Land NRW für stationäre Einzelhändler die Möglichkeit, im Rahmen des FörderprogrammsDigitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – NRW-Digitalzuschuss Handel” Ihr Geschäft zu digitalisieren. Am 01.02.2022 um 8 Uhr startet die nächste Antragsphase. Auch die Implementierung von Warenwirtschaftssystemen gehört zu den zuwendungsfähigen Fördergegenständen. Alle weiteren Details zum Förderprogramm finden Sie im folgenden Beitrag.

Worum geht es bei der Förderung?

Im Rahmen des NRW-Digitalzuschuss Handel sollen stationäre Händler bei der Weiterentwicklung Ihrer Digitalisierungsstrategie unterstützt werden. Wichtig hierbei: Der stationäre Einzelhandel soll zur Stärkung der Innenstädte weiterhin neben dem E-Commerce bestehen bleiben. Oberstes Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Händler zu stärken und auf die Kundenbedürfnisse anhand der gesamten Customer Journey optimal einzugehen. Folgende Maßnahmen sind Gegenstand der Förderung:

  • Software-Lizenzen/ Digitale Tools, z.B. Anschaffung/ Erweiterung von Software-Lizenzen, CMS, Monitoring-Tools
  • Ausstattung der Produktfotografie, z.B. Kameras oder Beleuchtung
  • Digitale Hardware am Point of Sale, z.B. Digitale Displays, VR Headsets, digitale Spiegel
  • Abholstationen zur Abholung von Bestellungen durch den Kunden
  • Implementierung digitaler Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
  • Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. im Bereich E-Commerce oder Social-Media-Management

Die Fördersumme ist auf 2.000 € je Unternehmen begrenzt. Liegen die Gesamtausgaben für die Maßnahmen, die unter die Förderung fallen, unterhalb der maximalen Fördersumme, werden lediglich die tatsächlich angefallenen Ausgaben ab 500 € erstattet. Gesamtausgaben unter 500 € werden nicht erstattet. Alle Investitionen über 2.000 € müssen vom Antragsteller selbst beglichen werden.

Wer hat einen Anspruch auf die Förderung?

Teilnahmeberechtigt sind lediglich Klein- und Kleinstunternehmen, die ein stationäres Einzelhandelsgeschäft in NRW führen. Zudem dürfen lediglich 1-49 Personen im Unternehmen beschäftigt sein und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme 10 Mio. € nicht überschreiten.

Außerdem zu beachten ist, dass zuwendungsfähige Investitionen nicht bereits vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides getätigt worden sein dürfen.

Wie können Sie sich bewerben?

Das Förderprogramm wird in verschiedene Förderrunden aufgeteilt. Die nächste Bewerbungsphase beginnt am 01.02.2022. Je Förderrunde haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen, jedoch für verschiedene Fördergegenstände.

Die Bewerbung findet über das Onlineportal des Förderprogramms statt. Für die Antragstellung werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Firmenname und Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Person
  • Unternehmensgröße und Branche
  • Aktueller Handelsregisterauszug/ Gewerbeschein
  • Fördergegenstand
  • Höhe der voraussichtlich anfallenden Gesamtausgaben

Nach Prüfung der Unterlagen bekommen Sie vom Projektträger Jülich innerhalb von ca. 6-8 Wochen Bescheid über Ihre Zuwendung oder Ablehnung.

Den offiziellen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW finden Sie hier.

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