Neues Gesetz Marktplatzhandel nur mit Bescheinigung vom Finanzamt
Seit 01.01.2019 gilt das neue Umsatzsteuergesetz für den Handel auf Online Marktplätzen. Wie gut bist du über die mögliche Sperrung auf Marktplätzen informiert und auf die nächsten Schritte vorbereitet? Damit du in Zukunft weiterhin reibungslos auf Online-Marktplätzen verkaufen kannst, erfährst du hier die wichtigsten Infos zum neuen Gesetz und wie reybex dich bei der Umsetzung unterstützt und absichert.
Neues Umsatzsteuergesetz für den Onlinehandel setzt deutsche Onlinehändler ab 2019 mit Verkaufsverbot unter Druck
Das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel“ soll Steuer-Schlupflöcher beim Verkauf auf Marktplätzen wie ebay, amazon und anderen Handelsplattformen schließen. Die Bundesregierung will dadurch erreichen, dass vornehmlich Händler aus Drittländern, die in Deutschland steuerrechtlich nicht registriert sind, auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen und die Umsatzsteuer hierzulande abführen.
Allerdings setzt die Bundesfinanzbehörde zukünftig nicht auf die Auskunftsfreudigkeit der Onlinehändler, sondern nimmt die Marktplatzbetreiber in ihre Pflicht. Nach § 25e werden sie dafür haften, falls ihre Marktplatz-Händler bei der Umsatzsteuerabgabe mogeln.
Weil bei Unregelmäßigkeiten empfindliche Strafen drohen, sind Marktplatzbetreiber gut beraten, genau hinzuschauen, was ihre Händler so treiben. Und im Zweifelsfall werden sie hart durchgreifen, was im Klartext die sofortige Sperrung vom Marktplatz bedeutet.
Das am 11.12.2018 verabschiedete neue Gesetz bringt für dich als Onlinehändler wettbewerbsbedingte Vorteile, aber auch Konsequenzen mit sich.
Original Text der Gesetzesänderungen
Vorteile für Onlinehändler aus der Europäischen Union
Zu den Vorteilen, die aus der neuen Gesetzeslage hervorgehen gehört, dass sich der Preiskampf mit Herstellern aus dem nicht europäischen Ausland, die ihre Waren direkt bei Amazon, eBay und Co. anbieten, ein wenig regulieren wird. Eine offizielle Registrierung und Kontrolle durch die Finanzbehörde wird viele außereuropäische Händler abschrecken. Hinzu kommt, dass nicht registrierte Händler nach Ablauf der Übergangsregelung automatisch gesperrt werden. Somit ist für dich als in der EU ansässiger Onlinehändler beim Verkauf auf deutschen Online Marktplätzen zumindest kurzfristig mit einer Entspannung am Markt zu rechnen.
Konsequenzen für europäische Onlinehändler
Nachteilig ist, dass sich der bürokratische Aufwand und Druck auf alle Onlinehändler gleichermaßen ausweitet. Von ihren Händlern müssen die Marktplatzbetreiber nach § 22f den Nachweis einholen, dass sie bei der Finanzbehörde gemeldet sind und ihre Steuern abführen. Somit verlagert sich der bürokratische Aufwand auch auf die Marktplatz-Händler, denn sie müssen, um weiterhin auf den Marktplätzen verkaufen zu können, ihre Bescheinigung beim Finanzamt einholen. Da für die Zukunft eine direkte Datenübermittlung zwischen Marktplatz und Finanzbehörde auf elektronischem Weg geplant ist, kann es für Händler auch unerwartet zu einer Sperrung kommen, denn schon beim bloßen Verdacht wird sich der Marktplatzbetreiber zu 100% absichern. Eine lückenlose Erfassung steuerrelevanter Daten wird daher für dich als Onlinehändler noch wichtiger werden, um im Zweifelsfall rechtssichere Nachweise für die korrekte Erfassung über sämtliche Umsätze und Pflichtabgaben vorzulegen. Außerdem musst du ab sofort alles daran setzen, um Irrtümer von Vornherein zu vermeiden.
Nachweispflicht über die korrekte Umsatzsteuerabführung
Für die Umsetzung der neuen Gesetzesregelungen gelten folgende Übergangsfristen:
- Händler aus Drittländern bis 01.03.2019
- Händler aus der Europäischen Union bis 01.10.2019
Da für den geplanten elektronischen und automatisierten Datenaustausch zwischen Marktplatzbetreiber und Finanzbehörde die Infrastruktur noch nicht existiert, wird die Übermittlung der Bescheinigungen vom Finanzamt zunächst in Papierform stattfinden. Die Bescheinigung vom Finanzamt über die korrekte Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer musst du unter Einhaltung der Frist also selbst einholen und an deine Marktplatzbetreiber übermitteln.
Was müssen Händler als nächstes tun?
- Stelle beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Bescheinigung über die ordnungsgemäße umsatzsteuerrechtliche Erfassung gem. § 22f UStG.
- Sende die Bescheinigung an deine Marktplatzbetreiber unter Einhaltung der Übergangsfrist. Geschieht dies nicht bis zur genannten Frist, wirst du voraussichtlich sofort als Händler gesperrt werden.
TIPP: Reiche deinen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung möglichst sofort bei deinem Finanzamt ein, da mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
Zukünftige Umsetzung der Nachweispflicht für Online Marktplatz Händler über die steuerliche Meldung in Deutschland
Händler mit automatisierter Finanzbuchhaltung sind klar im Vorteil
Da der Datenaustausch über die korrekte steuerrechtliche Meldung von Händlern zwischen dem Bundesamt für Finanzen und dem Marktplatzbetreiber zukünftig auf elektronischem Wege stattfinden wird, musst du noch einmal genauer auf die korrekte Erfassung deiner Geschäftszahlen achten. Eine Sperrung kann schnell ausgelöst sein, wenn die Finanzbehörde Unregelmäßigkeiten meldet. Klar im Vorteil wirst du sein, wenn du deine Steuerklärung schnell und unkompliziert erledigst, beispielsweise weil du deine Geschäftszahlen geordnet deinem Steuerberater übergibst. Das hängt von der Qualität der erfassten Daten ab, sprich: von der eingesetzten Software.
Geschlossene Geschäftsprozesse vom Auftrag bis zur Finanzbuchhaltung: Alles in reybex Online ERP
Das Geschäftsjahr ist abgeschlossen. Der Jahresabschluss und die nächste Steuererklärung stehen an. Zusätzlich bist du im Stress, weil jetzt schon absehbar ist, dass zum Jahresbeginn das Geschäft mit Gutscheineinlösungen und Retouren brummen wird? Du fragst dich, wie du mit dieser Belastung auch noch an die Finanzen denken sollst?
reybex deckt den kompletten Kreislauf im Verkaufsprozess bis hin zur Finanzbuchhaltung ab:
- Auftragsimport vom Marktplatz und Rechnungstellung
- Artikelstamm, Bestände, Preise, Bilder werden automatisch mit Online-Marktplätzen und Shops wie Amazon, eBay real.de oder idealo synchronisiert
- Zahlungsabgleich: Versende nichts was nicht wirklich bezahlt ist und übertrage im Anschluss die Zahlungen an deinen Steuerberater (reybex lädt deine Kontoauszüge herunter kontrolliert diese und gibt die Aufträge zum Versand frei. Das gleiche Funktioniert auch mit PayPal und Amazon Pay)
- Direkter Ausdruck der Versandetiketten und Lieferscheine, ohne Plugins oder zusätzlicher Fremdsoftware. Alles aus einer Hand.
- Lagerhaltung: Verwalte dein Lager mit mobilem Scanner und buche Wareneingänge und Warenausgänge sehr leicht und sicher
- Finanzbuchhaltung mit DATEV- und ELSTER Schnittstelle: Übergebe deine Daten per DATEV Schnittstelle an deinen Steuerberater, reduziere Fehlerquellen und spare unnötige Kosten.
Einen klaren Kopf behalten: Die integrierte Finanzbuchhaltung
In der Komplettlösung reybex übergibst du die Daten aus jeglichen Geschäftsvorfällen ohne Medienbruch oder Softwarewechsel in die integrierte Finanzbuchhaltung. Deine steuerrelevanten Daten sind dadurch 100% konsistent. Die Übergabe von Ein- und Ausgangsrechnungen in die Finanzbuchhaltung läuft per Mausklick automatisiert. Das beutet, du erledigst deine Finanzen schnell und einfach, hast deine Unternehmenszahlen immer im Blick und den Kopf frei für wichtige Dinge, wie beispielsweise das Marketing.
Lückenlose Geschäftsprozesse sichern den Händler-Status auf Online Marktplätzen
Das Wichtigste: Mit reybex vermeidest du Fehlerquellen und Brüche in deinen Geschäftszahlen. Sämtliche steuerrelevanten Daten werden GoBD-konform und lückenlos in der Datenbank abgelegt. Von dort rufst du sie gesammelt per DATEV Export ab und übergibst sie geordnet deinem Steuerberater.
Dadurch sparst du Kosten und gewinnst Zeit. Dein Steuerberater erstellt aus deinen Geschäftszahlen zügig eine Steuererklärung, da sie ihm in einem standardisierten Format vorliegen. Mit reybex sicherst du somit auch nach dem 01.01.2019 deine Handels-Aktivitäten auf Online Marktplätzen ab.
Für die Beratung zur Konfiguration des ERP Systems reybex stellen wir gerne einen Brater aus unserem Hause zur Verfügung.
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Bitte beachte: Diese Informationen ersetzen nicht eine Rechtsberatung zur neuen Gesetzeslage. Bei dem Wunsch nach weiteren Informationen zu steuerrechtlichen Themen wende dich bitte an deinen Steuerberater.