Senkung der Mehrwertsteuer im Zuge des Konjukturpaketes – Anpassungen in reybex

Im Zuge der Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 – 31.12.2020 ergeben sich Änderungen, die Sie in Ihrem System vornehmen müssen.

HINWEIS:

  • Wir haben diese Anleitung mit größter Sorgfalt erstellt, wir übernehmen keine Haftung für eine fehlerhafte Umsetzung der Dokumentation.
  • Besprechen Sie alle steuerlichen Punkte mit Ihrem Steuerberater. Es handelt sich hierbei um keine steuerliche Beratung.
  • Wir empfehlen Anpassungen zu der Mehrwertsteuersenkung rechtzeitig durchzuführen, jedoch spätestens am 30.06.2020.

WAS MUSS IN REYBEX ANGEPASST WERDEN:

1. Allgemeine Systemeinstellungen

In der Administration – “Systemeinstellungen” – “Verkauf” gibt es einen Standard -Steuersatz, welcher hinterlegt werden kann.

  • Dieser Standard -Steuersatz wird beim Bestellimport verwendet, wenn der Artikel welcher, mit der Bestellung importiert wird, nicht im System vorhanden ist.
  • Eine zweite Möglichkeit ist, dass im Auftrag eine Position hinzugefügt wird, welche nicht im Artikelstamm vorhanden ist.
  • In der Detailansicht im “Verkauf” vor der Artikelnummer gibt es das Feld „Text“. Wenn dort ein Haken gesetzt ist, wird diese Position als Textartikel hinterlegt.

2. Neue Steuerschlüssel / Mehrwertsteuersätze anlegen

Es müssen folgende neue Steuerschlüssel/ Umsatzsteuer angelegt werden. Gehen Sie in die Transaktion Prüftabellen (BAS01) – Basis – Steuerschlüssel:

Screenshot Pop Up Steuerschlüssel
Screenshot Pop Up Steuerschlüssel

Steuerschlüssel: Vorsteuer 16% / 5%

  • Code: V16 / V5
  • Steuerschlüssel: Vorsteuer 16% / Vorsteuer 5%
  • Einkaufs-MwSt-Konto: siehe Punkt 3
  • Typ: Einkaufssteuer

Hinweis: Wenn Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb nutzen, müssen folgende Steuerschlüssel angelegt werden:

Steuerschlüssel: Umsatzsteuer 16% / 5%

  • Code: U16 / U5
  • Steuerschlüssel: Umsatzsteuer 16% / Umsatzsteuer 5%
  • Verkaufs-MwSt-Konto: siehe Punkt 3
  • Typ: Verkaufssteuer

Steuerschlüssel: Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% / 5%

  • Code: EU16
  • Steuerschlüssel: Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% / Innergemeinschaftlicher Erwerb 5%
  • Einkaufs-MwSt-Konto: siehe Punkt 3
  • Verkaufs-MwSt-Konto: siehe Punkt 3
  • Typ: EU Steuer

3. Erweiterung des Kontenplans

Im Kontenplan müssen folgende Steuerkonten für Umsatzsteuer 16% und 5% im Verkauf, Vorsteuer 16% und 5% im Einkauf, Innergemeinschaftlicher Erwerb angelegt werden. Des Weiteren müssen die Erlös- und Aufwandskonten anlegt werden. Hierzu müssen Sie in die Transaktion Kontenplan/Sachkonten (FIN01):

Screenshot Pop Up Kontenplan
Screenshot Pop Up Kontenplan

Steuerkonto: Umsatzsteuer 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Umsatzsteuer 16% / Umsatzsteuer 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

Steuerkonto: Umsatzsteuer 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Umsatzsteuer 16% / Umsatzsteuer 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

Steuerkonto: Vorsteuer 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Vorsteuer 16% / Vorsteuer 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

Hinweis: Die Steuerkonten müssen dann in den jeweiligen Steuerschlüsseln (Punkt 1) hinterlegt werden.

Aufwandskonto: 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Aufwandskonto 16% / Aufwandskonto 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

Hinweis: Die Erlös- und Aufwandskonten müssen dann in der jeweiligen Kontenfindung (Punkt 3) hinterlegt werden.

Hinweis: Wenn innergemeinschaftlicher Erwerb genutzt wird, müssen noch folgende Konten angelegt werden. Erlöskonto: Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% / Innergemeinschaftlicher Erwerb 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

Aufwandskonto: Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% / 5%

  • Typ: Sachkonto
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen
  • Konto-Bezeichnung: Aufwandskonto Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% /Innergemeinschaftlicher Erwerb 5%
  • Währung: EUR
  • Haken bei „Aktiv“ und „Direkt bebuchbar“

4. Erweiterung der Kontenfindung

Die Kontenfindung muss erweitert werden. Hinterlegen Sie, auf welche Konten Erlöse und Aufwände gebucht werden sollen. Hierzu müssen Sie in die Transaktion (FIN04). – Lieferungen in EU-Länder berücksichtigen, falls Sie unter der Lieferschwelle sind und Privatpersonen beliefern. Sprechen Sie hierzu mit ihrem Steuerberater. – Weitere Kontenfindungen müssen beachtet und neu eingetragen werden, wenn Erlöse auf Marktplatz oder Geschäftsbereich gebucht werden sollen. – Wenn Skonto im Einkauf sowie Verkauf genutzt wird, muss diese Kontenfindung auch neu erstellt werden.

Screenshot Pop Up Kontenfindung
Screenshot Pop Up Kontenfindung

Umsatzsteuer 16% / 5%

  • Konto-Bezeichnung: Erlöse 16% / Erlöse 5%
  • Typ: Verkauf
  • Land: Deutschland
  • Steuerschlüssel: Umsatzsteuer 16%
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen

Vorsteuer 16% / 5%

  • Konto-Bezeichnung: Aufwände 16% / Aufwände 5%
  • Typ: Verkauf
  • Land: Deutschland
  • Steuerschlüssel: Vorsteuer 16%
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen

Innergemeinschaftlicher Erwerb 16% /5%

  • Konto-Bezeichnung: Aufwände 5%
  • Typ: Verkauf
  • Land: Deutschland
  • Steuerschlüssel: Vorsteuer 5%
  • Konto: Hierzu Ihren Steuerberater fragen

5. Steuerregeln

In der Transaktion “Prüftabellen” – “Vertrieb” – Steuerregeln müssen die Steuerregeln angepasst werden. Es wird ein Feature hinzugefügt, bei dem in den Steuerregeln per Zeitraum definiert werden kann, welcher Steuerschlüssel genommen werden soll. Steuerregel für Umsatzsteuer 16% / 5% (Lieferung Deutschland)

  • Land: Deutschland
  • Ursprungsland: Deutschland
  • Ermäßigter Steuersatz 5%
  • Steuerschlüssel 16%

Hinweis: Weitere Steuerregeln bei EU-Lieferungen. Hier die Lieferschwellen beachten und mit Ihrem Steuerberater sprechen.

6. Anpassungen am Artikel

Die Änderungen im Artikelstamm werden in der Transaktion (BAS02) durchgeführt. – Es muss der Steuerschlüssel (Steuer Inland) in den Artikeldetails angepasst werden. – Optional: Des Weiteren kann, wenn gewünscht, der VK-Bruttopreis angepasst werden. – Anpassungen können wie folgt durchgeführt werden: Anpassungen/Änderungen können über CSV-Import in der Transaktion (BAS13) durchgeführt werden.

  • Erst muss der Steuerschlüssel im Artikel durch den CSV-Import angepasst werden.
  • Danach mit einer neuen CSV-Datei den neuen VK-Bruttopreis aktualisieren. Mit dieser Anpassung des Bruttopreises wird der VK-Nettopreis automatisch berechnet.
  • Des Weiteren müssen auch die marktplatzspezifischen Preise und auch die kundengruppenspezifischen Preise angepasst werden, wenn diese vorhanden sind.

Anpassungen der Steuerschlüssel und VK-Preise können auch über die Massenbearbeitung im Artikelstamm (BAS02) durchgeführt werden. Wenn der VK-Bruttopreis über die Massenbearbeitung geändert wird, wird der VK-Nettopreis automatisch vom System neu berechnet, gemäß des Steuerschlüssels, welcher im Artikel hinterlegt ist.

Screenshot Massenbearbeitung
Screenshot Massenbearbeitung

Screenshot CSV Update Steuerschlüssel im Artikel Screenshot CSV Update Steuerschlüssel im Artikel
Screenshot CSV Update Steuerschlüssel im Artikel 2 Screenshot CSV Update Steuerschlüssel im Artikel 2
Screenshot CSV Update VK-Bruttopreis im Artikel Screenshot CSV Update VK-Bruttopreis im Artikel
Screenshot CSV Update VK-Bruttopreis im Artikel 2 Screenshot CSV Update Steuerschlüssel im Artikel 2

7. Bestellimport aus Marktplatz/Shop

Beim Bestellimport wird der Steuerschlüssel aus den Steuerregeln gezogen oder aus dem Artikel. Daher ist es wichtig, diese im Artikel frühzeitig anzupassen.

8. Update neue VK-Bruttopreise

Wenn die VK-Bruttopreise für die Artikel angepasst werden, müssen diese frühzeitig mit einem Update auf die Marktplätze / Shops übertragen werden.

9. Kontakte Kunden oder Lieferanten

Es müssen die Steuerschlüssel beim Kunden und Lieferanten aktualisieren werden. Das muss durchgeführt werden, wenn dem Kunden / Lieferanten manuell Verkaufsbelege oder Einkaufsbelege erstellt werden.

10. DATEV

Sobald DATEV uns die neuen Nummern für die neuen Steuerschlüssel mitteilt, werden wir Ihnen diese mitteilen.

11. Umsatzsteuervoranmeldung

Sobald ELSTER uns die Daten für die neuen Steuerschlüssel mitteilt, wird es in reybex ein Update geben.

12. BWA Berücksichtigung

Damit die neuen Konten in der BWA auftauchen, müssen in den Prüftabellen – “Finanzen” – BWA Zuordnungen eingetragen werden, siehe hierzu die Dokumentation.

Sollte Sie Hilfe bei der Umstellung brauchen, bieten wir Ihnen 2 Service-Pakete an:

PREMIUM SUPPORT KUNDEN

Das Grundpaket beinhaltet die Anpassungen 1-5. Sie müssen im Anschluss Anpassung 6 selber durchführen. Ihre Pauschale 149 €
Das Full-Service-Paket beinhaltet die Anpassungen 1-6. Jeder Artikel wird dem korrekten Steuerschlüssel zugeordnet. Brutto oder Nettopreise werden angepasst. (Ausgeschlossen sind unterschiedliche Preise z.B. für Marktplätze, Kundegruppen, usw.. Sollten Sie hier ebenfalls eine Anpassung wünschen, kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.) Ihre Pauschale 329 €

KUNDEN

Das Grundpaket beinhaltet die Anpassungen 1-5. Sie müssen im Anschluss Anpassung 6 selber durchführen. Ihre Pauschale 289 €
Das Full-Service-Paket beinhaltet die Anpassungen 1-6. Jeder Artikel wird dem korrekten Steuerschlüssel zugeordnet. Brutto oder Nettopreise werden angepasst. (Ausgeschlossen sind unterschiedliche Preise z.B. für Marktplätze, Kundegruppen, usw.. Sollten Sie hier ebenfalls eine Anpassung wünschen, kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.) Ihre Pauschale 639 €