EuGHEuGH-Urteil: Händler müssen Lastschrift in der gesamten EU anbieten

Steht die Online-Lastschrift vor dem Aus?

Nach dem neuen EuGH-Urteil vom 05.09.2019 müssen Sie als Händler bei Nutzung der Zahlungsart “SEPA-Lastsschrift”, diese allen EU-Kunden als Zahlungsart anbieten.
Dies ist das Ergebnis einer Klage vom österreichischen Verbraucherschutzverband gegen die Deutsche Bahn. Den Kunden der Deutschen Bahn in Österreich wurde zuvor nur die Lastschrift Zahlung ermöglicht, wenn sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Wie wichtig ist die Lastschrift für Onlinehändler?

Leider klagen viele Händler über das Ausfallrisiko bei Lastschriftverfahren. Obwohl der Händler den fälligen Betrag bereits abgebucht hat, kann der Kunde nach Lieferung der Ware das Geld zurück buchen lassen. 8 Wochen lang, trägt der Händler somit das Risiko, das das Geld evtl. zurückgerufen wird. Um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren, werden oft Bonitätsprüfungen durchgeführt. Diese sind vor allem im Ausland schwer umzusetzen.

Die Beliebtesten Online Zahlungsarten in Deutschland im Überblick

Die EHI hat 2019 die beliebtesten E-Commerce Zahlungsdaten ermittelt.

Die Top 6 Zahlungsarten 2018 im E-Commerce in Deutschland:

1. Zahlung auf Rechnung (27,9 %)
2. Paypal (20,5%)
3. Lastschrift (19.7%)
4. Kreditkarten (10,7%)
5. Ratenkauf/ Finanzierung (5,4%)
6. Vorkasse (4,5%)

Fazit: Sollten Sie Ihren Kunden die Zahlungsart der Lastschrift ermöglichen und Ihre Waren auch EU-Kunden anbieten, müssen alle Kunden die Möglichkeit haben per Lastschrift zu zahlen. Auch dann, wenn das Lastschriftverfahren im EU-Ausland mit höheren Kosten (z.B. für Bonitätsprüfungen) und ggfs. Zahlungsausfällen verbunden ist.

Werden Sie die drittbeliebteste Zahlungsart in Deutschland trotz der Neuerung weiter anbieten?

#EuGH-Urteil

Bildrechte: istockphoto Fokusiert

cloud native erp vs cloud erp
Digitalisierung im Großhandel
E-Commerce KPIs
Krise im Onlinehandel