Wichtig für Marktplatz-Händler ab 01.10.2019 Umsatzsteuer-Bescheinigung Pflicht
Sie sind Amazon oder Ebay Marktplatzbetreiber oder nutzen das Fulfillment-by-Amazon, und haben Ihre Umsatzsteuerbescheinigung noch nicht eingereicht? Dann wird es höchste Zeit, wenn Ihr Konto bei Amazon, Ebay oder anderen Marktplätzen nicht gesperrt werden soll.
Das Gesetz
Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Händler müssen ihre umsatzsteuerliche Erfassung mit einer Bescheinigung nachweisen. Die Frist ist der 1. Oktober 2019.
Diese Änderung wurde zum 1. Januar 2019 im Umsatzsteuergesetz angepasst.
Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass jeder in Deutschland steuerpflichtige Marktplatzbetreiber auch seine Steuern zahlt.
Wie erhalten Sie als Händler die Umsatzsteuerbescheinigung nach §22f UStG
Der Antrag muss per E-Mail oder Fax beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Eine Vorlage vom Bundesministerium der Finanzen hilft beim Antrag. Sollten Sie sich bisher noch nicht um die Bescheinigung gekümmert haben, wird es höchste Zeit. Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt kann einige Wochen dauern. In dringenden Fällen sollten Sie Ihr Finanzamt telefonisch kontaktieren.
Copyright Bild by istockphoto
[av_social_share title=“ buttons=“ btn_action=“ yelp_link=’https://www.yelp.com‘ facebook_profile=“ twitter_profile=“ whatsapp_profile=“ pinterest_profile=“ reddit_profile=“ linkedin_profile=“ tumblr_profile=“ vk_profile=“ mail_profile=“ yelp_profile=“ five_100_px_profile=“ behance_profile=“ dribbble_profile=“ flickr_profile=“ instagram_profile=“ skype_profile=“ soundcloud_profile=“ vimeo_profile=“ xing_profile=“ youtube_profile=“ style=“ alignment=“ alb_description=“ id=“ custom_class=“ template_class=“ av_uid=’av-3q1qef‘ sc_version=’1.0′ admin_preview_bg=“]