Neue Regeln für sicheres Onlinebanking PSD2 ab 14.09.2019
Das Onlinebanking soll europaweit sicherer werden. Aus diesem Grund traten zum 13. Januar 2018 europaweit die neue Zahlungsrichtline PSD2 (Payment Services Directive2) in Kraft:
Das Ziel der PSD2-EU-Richtlinie:
- Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen
- den Verbraucherschutz stärken
- Innovationen fördern
- den Wettbewerb im Markt steigern
Was hat sich unter anderem geändert?
- iTan Listen werden abgelöst
- Neue Vorschriften für Drittdienste, diese benötigen von der nationalen Aufsichtsbehörde ab sofort eine Zulassung. In Deutschland z.B. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Die Haftungsgrenze im Fall von Missbrauch bei Karten- und Online-Banking-Zahlungen wird gesenkt.
- Screen Scraping (Technik zum Auslesen von Informationen auf Internetseiten) ist nicht mehr erlaubt
Was verändert sich mit Abschaffung der TAN Listen?
Seit dem 14.09.2019 müssen Transaktionen vom Girokonto mit einem dynamisch generierten Faktor autorisiert werden. Viele der Bankkunden müssen sich umstellen, die zuvor noch mit ausgedruckten TAN Listen gearbeitet haben.
Welche neuen Online Banking Freigaben gibt es?
Jeder Kunde muss seine Identität mit zwei der drei folgenden Authentifizierungen nachweisen:
1. „Seinem Wissen“ (z.B. PIN)
2. „Seinem Besitz“ (z.B. Smartphone, Zahlungskarte)
3. „Seinen biometrischen Merkmalen“ (z.B. Fingerabdruck).
Um eine Überweisung zu tätigen, braucht man jedes Mal eine individuell generierte Tan. Diese erhält man z.B. über:
- eine SMS (Smartphone)
- Tan Generator (Zahlungskarte)
- Handy App
PSD2 und Händler
Auch für Händler hat die PSD2 Auswirkungen:
1. Durch die Öffnung der Konto-Schnittstellen für Drittdienstleister werden neue Anbieter von innovativen (Online-)Bezahlmethoden Produkte anbieten.
In Zukunft werden Sie Ihren Kunden beim Einkauf im Internet eine noch größere Auswahl an Zahlungsmethoden bereitstellen können.
2. Für Betrüger wird es mit der neuen stärkeren Kundenauthentifizierung schwerer mit Fremddaten Online zu shoppen.
3. Das ebenso in Kraft getretene Surcharge-Verbot regelt, dass im B2C Bereich keine Extra-Gebühren von Verbrauchern bei der Zahlungen mit Karten, Überweisungen oder Lastschriften erhoben werden dürfen.
Was ändert sich bei Kreditkarten?
Alle Änderungen gelten grundsätzlich auch bei Kreditkarten Zahlungen. Hier hat die Finanzaufsicht Bafin vorerst noch die Übergangsfrist für Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den alten einfachen Sicherheitsbestimmungen verlängert. Es wurde befürchtet, dass es aufgrund der fehlenden Umstellungen bei den Online-Händlern es massive Probleme im Onlinehandel gibt.
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Quelle: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434