Umstellung der Mehrwertsteuer im Zuge des Konjunkturpakets- Anpassungen in reybex

Im Zuge des Konjunkturpakets gab es eine befristete Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 – 31.12.2020. Ab 01.01.2021 gelten nun wieder die gewöhnlichen Steuersätze i.H.v. 19% bzw. 7%. Aus diesen Anpassungen ergeben sich Änderungen in reybex. Weitere Informationen zu Abschlagszahlungen, Anzahlungsrechnungen und Schlussrechnungen lesen Sie weiter unten.

HINWEIS:

  • Wir haben diese Anleitung mit größter Sorgfalt erstellt, übernehmen jedoch keine Haftung für eine fehlerhafte Umsetzung der Dokumentation.
  • Besprechen Sie bitte alle steuerlichen Punkte mit Ihrem Steuerberater. Es handelt sich hierbei um keine steuerliche Beratung.
  • Wir empfehlen die Anpassungen zu der Mehrwertsteuerrückstellung rechtzeitig durchzuführen, jedoch spätestens am 31.12.2020.

Welche Anpassungen Sie zu den reduzierten Steuersätzen im vergangenen Sommer durchführen mussten, haben wir für Sie in unserem Blogbeitrag zusammengestellt. 

WAS MUSS IN REYBEX ANGEPASST WERDEN:

1. Allgemeine Systemeinstellungen

Nutzer der alten Oberfläche finden den Standard-Steuersatz unter Administration – “Systemeinstellungen” – “Verkauf”, welcher hinterlegt werden kann. Sofern Sie bereits die neue Oberfläche verwenden, finden Sie den Standard-Steuersatz unter System – “Unternehmen” – “Generell”.

  • Dieser Standard -Steuersatz wird beim Bestellimport verwendet, wenn der Artikel welcher, mit der Bestellung importiert wird, nicht im System vorhanden ist.
  • Eine zweite Möglichkeit ist, dass im Auftrag eine Position hinzugefügt wird, welche nicht im Artikelstamm vorhanden ist.
  • In der Detailansicht im “Verkauf” vor der Artikelnummer gibt es das Feld „Text“. Wenn dort ein Haken gesetzt ist, wird diese Position als Textartikel hinterlegt.